Elektronische Patientenakte
Die Presse hat bereits angekündigt, dass bald die elektronische Patientenakte eingeführt wird.
Um Sie umfassend zu informieren, haben die Krankenkassen und die Bundesregierung eine Informationskampagne gestartet.
Ab Mitte Januar wird die ePA, wie sie abgekürzt genannt wird, verfügbar sein.
Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen auf den entsprechenden Webseiten.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um sich zu informieren oder um Informationsmaterial anzufordern. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch wenn Ihnen gesagt wird, dass Sie sich über das Internet informieren können, haben Sie das Recht, gedrucktes Material zu erhalten. Zögern Sie nicht, darauf hinzuweisen!
Was ist die elektronische Patientenakte (Kurze Zusammenfassung)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Versicherte in Deutschland, der seit dem 1. Januar 2021 verfügbar ist. Sie ermöglicht die Speicherung und den Austausch von Gesundheitsdaten wie Befunden, Diagnosen, Medikationsplänen und Arztbriefen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg.
Funktionen und Vorteile der ePA:
♦ Zentraler Speicherort:
Die ePA dient als digitaler Speicherort für behandlungsrelevante Informationen, die von Ärzten, Apotheken und anderen medizinischen Einrichtungen eingesehen werden können, wenn der Patient dies erlaubt
Vermeidung von Doppeluntersuchungen:
♦ Durch die zentrale Speicherung aller relevanten Gesundheitsdaten können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl Patienten als auch Ärzten Zeit und Aufwand spart.
Erleichterter Datenaustausch:
Die ePA erleichtert den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen verschiedenen Leistungserbringern, was zu einer besseren Koordination der Behandlung führt.
Freiwillige Nutzung:
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Patienten entscheiden selbst, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff darauf hat.
Sicherheit und Datenschutz:
Versicherte haben die Kontrolle über ihre Daten und können festlegen, welche Dokumente gespeichert oder gelöscht werden sollen. Die Zugriffsrechte können individuell angepasst werden.
Ab 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt, sofern sie dem nicht widersprechen (Opt-out-Regelung).
Das bedeutet, SIE müssen Ihrer Krankenkasse die Ablehnung zur Nutzung der ePA mitteilen. Erfolgt die dies nicht, wird die ePA aktiv.
Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Quelle: elektronische Patientenakte (ePA) –> Bundesgesundheitsministerium / AOK / Kassenärztliche Bundesvereinigung / Barmer
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